„Sic parvis magna – Großes aus kleinen Ursprüngen.“
(Sir Francis Drake)


Es freut mich, Sie bei der Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen oder der Vertretung vor Behörden und Gerichten zu unterstützen.

Als selbstständiger Einzelrechtsanwalt kann ich Sie persönlich und engagiert betreuen. Mir ist es möglich, mich intensiv um Ihre juristischen Probleme zu kümmern und Sie bei deren Lösung zu begleiten.

Persönlich, vertraulich, professionell – so werde ich an Ihrer Seite stehen, Sie rechtlich beraten und wenn nötig engagiert gegen Dritte und/oder Behörden vertreten!

Über mich

In meinem bisherigen beruflichen Werdegang absolvierte ich diverse Stationen bei renommierten, österreichischen Rechtsanwaltskanzleien aller Größenkategorien. Für Sie besonders vorteilhaft ist meine Berufserfahrung an der Universität Graz und in diversen Unternehmen der Privatwirtschaft.

Auf diese Weise lernte ich die Bedürfnisse an einen Rechtsanwalt aus Sicht eines Klienten kennen – kompakte Antworten, rasche Erledigung und höchstes Niveau der Dienstleistung. An diesen berechtigten Ansprüchen orientiert sich mein Handeln.


Dr. Stefan Krenn Rechtsanwalt

Lebenslauf


Studium/Ausbildung:

  • Rechtsanwaltsprüfung (Sehr guter Erfolg, 2017)
  • Rechtswissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz (Mag. iur. 2011, Dr. iur. 2013)
  • Amerikanistik- und Anglistikstudium, Karl-Franzens-Universität Graz (2008-2011)

Berufserfahrung:

  • Rechtsanwaltsanwärter bei Griss & Partner (2015-2018)
  • Rechtsanwaltsanwärter bei Graf & Pitkowitz, Wien (2014-2015)
  • Vorstandsassistent in der Brüll Kallmus Bank AG (2013-2014)
  • Universitätsassistent, Institut für Europarecht der Karl-Franzens-Universität Graz (2012-2013)
  • Studienassistent, Institut für Unternehmensrecht der Karl-Franzens-Universität Graz (2011)
  • div. Praktika in Wirtschaftskanzleien, u.a. bei Wolf Theiss, Eisenberger & Herzog (2009-2012)

Eine Auswahl meiner Publikationen finden Sie hier (PDF)


Leistungen

Meine umfangreiche berufliche Erfahrung ermöglicht es mir, in verschiedensten Rechtsgebieten zu beraten und zu vertreten. Beispiele meines breiten Leistungsangebots finden Sie unten.

Das Rechtsgebiet, aus dem Ihre Frage entspringt, ist nicht dabei?
Kein Problem – schreiben Sie mir oder rufen Sie an, gemeinsam finden wir eine Lösung.

Meine ständige Kooperation mit der renommierten Kanzlei Griss & Partner Rechtsanwälte ermöglicht es mir, auch größere Mandate zu betreuen und eine state of the art-Dienstleistung zu erbringen.

Egal ob Sie eine Liegenschaft verkaufen oder erwerben, Schadenersatzansprüche prüfen oder Verträge aller Art abschließen möchten, ich unterstütze Sie gerne dabei. So vielfältig die zivilrechtlichen Fragen des täglichen Lebens sind, so viele verschiedene Lösungen gibt es. Ich finde die passende für Sie gemeinsam mit Ihnen.
Ob Unternehmensgründung im Alleingang oder mit einem Partner, Unternehmens(ver)kauf, Prüfung von Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Inkasso ausständiger Forderungen – ich unterstütze Sie gerne bei den rechtlichen Belangen rund um Ihr Unternehmen, sei es im Werden oder bereits erfolgreich am Markt etabliert.
Ab Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Parallel gelten weiterhin österreichische Sonderregeln. Bei den rechtlichen Herausforderungen, die sich Ihrem Unternehmen dabei stellen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite. Aber auch für Privatpersonen eröffnen sich neue Möglichkeiten, etwa die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Schadenersatz oder Unterlassung). Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte durch.
Meine Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Europarecht der Karl-Franzens-Universität macht es mir möglich, Sie bei allen europarechtlichen Fragen zu beraten. Das Europarecht beeinflusst die österreichische Gesetzeslage und oft ist der Ursprung eines Problems schlicht die fehlerhafte Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht. Ich kann Sie hier profund beraten und Sie durch den Dschungel an Regelungen begleiten.
Mitbewerber haben untereinander Preise abgesprochen und Ihr Unternehmen erlitt dadurch einen Schaden? Sie sind Abnehmer eines marktbeherrschenden Unternehmens und dieses verlangt für seine Leistungen diskriminierende Konditionen? Ihr Unternehmen wird von der Bundeswettbewerbsbehörde mit einem Auskunftsverlangen oder einer Hausdurchsuchung konfrontiert? Oder haben Sie eine Frage zu den Möglichkeiten, ein Vertriebssystem zu organisieren ohne sich dabei kartellrechtlichen Risiken auszusetzen? Egal ob Durchsetzung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen oder Ihre Vertretung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde – ich stehe Ihnen gerne zur Seite.
Recht haben ist leider nicht gleich Recht bekommen – ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies kann vor den ordentlichen Zivilgerichten ebenso erfolgen wie vor diversen Behörden. Ich vertrete Sie auch engagiert in Strafverfahren, wobei hier eine eheste Kontaktaufnahme notwendig ist, damit Ihre Rechte bereits im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft bestmöglich ausgenützt und geschützt werden können.

Honorar und AGB

„Über Geld spricht man nicht!“ – ein altbekanntes Sprichwort, das auf unsere Mandatsbeziehung definitiv nicht zutreffen wird. Ich garantiere Ihnen volle Kostentransparenz zu jeder Zeit. So unterschiedlich die Fragen sind, die unserer Mandatsbeziehung zugrunde liegen, so verschieden sind auch die Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und MandantIn:

Der Mandatsvereinbarung liegt ein fix vereinbarter Stundensatz zugrunde. Das Honorar hängt dann vom Umfang des Mandats und den geleisteten Arbeitsstunden des Rechtsanwalts ab.

Ein Pauschalbetrag wird meist vereinbart, wenn fix definierte Leistungen den Mandatsgegenstand bilden. Diese Vereinbarung erlaubt es beiden Parteien, bereits vorab die anlaufenden Kosten zu kennen.

Der Gesetzgeber hat mit dem Rechtsanwaltstarif (RATG) ein Gesetz geschaffen, welches den Entlohnungsanspruch des Rechtsanwalts für einzelne Leistungen klar definiert. Ferner findet auf das Honorar für Vertragserrichtungen das Notariatstarifgesetz (NTG) und subsidiär die allgemeinen Honorarkriterien (AHK) für Rechtsanwälte Anwendung.


Welche Variante die Beste für Sie ist, finden wir gemeinsam in einem Erstgespräch heraus. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktiere ich für Sie Ihre Versicherung bezüglich einer Deckungsanfrage. Nehmen Sie hierfür bitte Ihre Rechtsschutzpolizze zur Besprechung mit.

Kontakt

Getreu dem Motto des britischen Seefahrers Sir Francis Drake entsteht auch in unserer Zusammenarbeit das Große – die Lösung Ihrer rechtlichen Frage – aus dem Kleinen – Ihrer Kontaktaufnahme mit mir. Daher: Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie einfach an und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Ich freue mich darauf, Teil der Lösung Ihres Problems zu werden.

Adresse

Dr. Stefan Krenn
Glacisstraße 67, 2. Stock
8010 Graz

Telefon

+43 (0) 316 830304‬

Fax

+43 (0) 316 838117

Kanzleizeiten

Mo bis Do | 8:00 - 13:00 Uhr &
14:00 - 17:30 Uhr
Fr | 8:00 - 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Google Map laden

Wenn Sie die Map auf dieser Seite sehen möchten, werden personenbezogene Daten an den Betreiber der Map gesendet und Cookies durch den Betreiber gesetzt. Daher ist es möglich, dass der Anbieter Ihre Zugriffe speichert und Ihr Verhalten analysieren kann. Die Datenschutzerklärung von Google Maps finden Sie unter: https://policies.google.com/privacy